Gartenwasserbrunnen bohren lassen & Genehmigung
Gartenbewässerung im Landkreis Lüneburg => Nur Anzeige ;-)
"Ausnahmen für eine Wasserentnahme ohne Erlaubnis gibt es für bestimmte geringfügige Nutzungen, zum Beispiel für die Gartenbewässerung, hier ist nur eine Anzeige erforderlich."
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (Bundesgesetz) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser für den Haushalt (hierzu gehört auch die Bewässerung des eigenen Hausgartens) nicht erforderlich.
Das Bohrvorhaben ist dem Nds. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit einer Durchschrift für die Untere Wasserbehörde der Region Hannover anzuzeigen. Die Bohranzeige finden Sie unter www.lbeg.niedersachsen.de (Online-Bohranzeige).
§46 Wasserhaushaltsgesetz (Bundesgesetz)
§ 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
1) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedarf das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser
1. für den Haushalt ...
§86 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
§ 86 NWG - Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
(2) Eine Erlaubnis oder eine Bewilligung ist ferner nicht erforderlich für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser in geringen Mengen für den Gartenbau.
Anzeige der erlaubnisfreien Gartenwassernutzung für Norddeutschland
Bohrfirmen
Brunnenbohr-Team
https://www.brunnenbohrteam.de/brunnenbau-lueneburg/
https://www.brunnenbohrteam.de/brunnenbau-preise/
Tiefenbrunnen bis 15 m: 2570 EUR + 137 EUR/m => 25m ca. 4000 EUR
Rolf Strube
Brunnenbohr Team Nord
Zellbergsheideweg 4
38527 Meine
Telefon: 0178 / 879 3637
info@bbt-nord.de
ggf. weiterer Stützpunkt:
29690 Schwarmstedt
( Brunnen, Wasser, Gartenbrunnen )
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